Biografie
Deutsche Praxis
Florian von Eyb ist ein Principal in unserem Corporate and Business Law Department und Teil der German Practice Group. Er ist in Deutschland und New York State als Rechtsanwalt zugelassen.
Sein Tätigkeitsschwerpunkt ist die Betreuung von Unternehmen und Privatpersonen aus dem deutschsprachigen Raum Europas in den USA. Hierzu gehört die Beratung im amerikanischen Handels- und Gesellschaftsrecht, beim Markteintritt, bei Firmengründungen, M&A (Fusionen und Übernahmen von Unternehmen), im Arbeitsrecht (einschließlich Arbeits- und Trennungsverträge), allgemeinen Vertragsrecht und bei Visumsanträgen und doppelter Staatsbürgerschaft. Dabei unterstützt Florian deutsche Mandanten beginnend mit der Strukturierung des ersten Markteintritts und fungiert als dauerhaftes Bindeglied zwischen dem deutschem Stammhaus und dem amerikanischem Tochter- oder Partnerunternehmen. Als deutscher und amerikanischer Anwalt bietet er nicht nur die Vorteile eines deutschen Muttersprachlers. Er kann zudem auch die rechtlichen, geschäftlichen und kulturellen Unterschiede zwischen Deutschland und den USA aus beiden Perspektiven für den Mandanten erläutern und überbrücken. Viele Mandanten sehen seine Rolle vergleichbar zu der eines In-House Anwalts ihrer amerikanischen Tochtergesellschaften.
Darüber hinaus unterstützt er die Beratung unserer deutschsprachigen Mandanten durch unsere Spezialisten bei Prozessen vor U.S. Gerichten und Schiedsgerichten sowie in allen anderen Rechtsgebieten wie u.a. Immobilienrecht, Markenrecht, Patentrecht, gewerblicher Rechtsschutz, Steuerrecht, Insolvenzrecht, Bankrecht, oder Familien- und Erbrecht.